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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der EVIM Gemeinnützige Behindertenhilfe GmbH,Reha-Werkstatt, Im Rad 18, 65197 Wiesbaden (nachfolgend WfbM genannt)Werkstatt Schlocker-Stiftung, Dürerstr. 25, 65795 Hattersheim (nachfolgend WfbM genannt)

 § 1 Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Für alle Verträge, Aufträge, Lieferungen, Leistungen und Angebote der WfbM gelten dem Kunden gegenüber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie im Einzelfall nicht besonders vereinbart werden.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen und -tätigkeiten, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
  3. Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
  2. Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur ungefähre Werte. Sie sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
  3. Die Mitarbeiter der WfbM sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündlich eine unselbständige oder selbständige Beschaffenheitsgarantie zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgeht.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise verstehen sich -sofern nichts anderes vereinbart ist- ab Verkaufsstelle einschließlich normaler Verpackung zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe zum Lieferzeitpunkt. Versandkosten, Transportversicherungen und Zölle werden gesondert berechnet.
  2. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen Vereinbarung.
  3. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort fällig und ohne Abzug sofort zahlbar. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es in allen Fällen auf den Geldeingang bei der WfbM an.
  4. Bei Zahlungsverzug werden wir unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der gesetzlich geregelten Zinssätze berechnen.
  5. Muss die WfbM aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden ihre Ansprüche als gefährdet ansehen, ist sie zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, darf sie ihre Gesamtforderung sofort fällig stellen. Sie ist in den genannten Fällen weiter berechtigt, die Bearbeitung aller Aufträge des Kunden von einer Vorauszahlung oder einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen.
  6. Der Kunde darf gegen die Forderung der WfbM ausschließlich mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon ist das Zurückbehaltungsrecht wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche.
  7. Schecks werden nur erfüllungshalber und unter Vorbehalt angenommen und gelten erst nach erfolgreicher Einlösung derselben als Zahlung.

§ 4 Lieferung/Gefahrübergang

  1. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Produktes mit der Auslieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Firma auf den Kunden über. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Unternehmerkunden. Ist der Kunde Verbraucher, geht vorbezeichnete Gefahr erst mit der Übergabe des Produktes auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
  2. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend.

§ 5 Liefer- und Leistungszeit

  1. Der Beginn der von der WfbM schriftlich angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
  2. Die Einhaltung unserer Lieferungsverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  3. Eine verbindlich vereinbarte Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden ggf. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, Materialbeistellungen sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit angemessen.
  4. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft hergestellt und mitgeteilt ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist der Termin der Abnahme maßgebend, hilfsweise -außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung- die Meldung der Abnahmebereitschaft.
  5. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten der WfbM eintreten - hat die WfbM auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die WfbM, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Die WfbM teilt Beginn und Ende der vorgenannten Hindernisse in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mit.
  6. Die WfbM ist zu Teillieferungen berechtigt. Dem Kunden steht jedoch das Recht zur Zurückweisung einer Teilleistung dann zu, wenn ihm diese unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist.
  7. Bezüglich der Haftung für Verzugsschäden gilt die Haftungsbeschränkung gemäß § 9 mit der folgenden Maßgabe:
    a) Gilt nur für Unternehmer:
    Die Haftungsbeschränkung gemäß § 9 gilt nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde; gleiches gilt dann, wenn der Kunde wegen des von uns zu vertretenden Verzugs geltend machen kann, dass ein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Die Schadensersatzhaftung ist begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise auftretenden Schaden, sofern wir die Vertragsverletzung nicht vorsätzlich begangen haben. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleiben vorbehalten. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Produktes in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
    b.) Gilt für Verbraucher:
    Die Haftungsbeschränkung gemäß § 9 gilt nicht, wenn der Kunde wegen des von uns zu vertretenden Verzugs geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
  8. Soweit werkvertragliche Arbeiten am Ort des Kunden vorgenommen werden, hat dieser alle technischen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Arbeiten verzögerungs- und störungsfrei durchgeführt werden können. Kommt der Kunde seinen Pflichten nicht nach, so sind wir nach Ankündigung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die dem Kunden obliegenden Handlungen an seiner Stelle und auf seine Kosten vorzunehmen.

§ 6 Besondere Geschäftsbedingungen für den Pflanzenverkauf

Für den Bereich des Pflanzenverkaufs gelten die folgenden besonderen zusätzlichen Geschäftsbedingungen, die im Kollisionsfall den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgehen:

  1. Eine Garantie für das Anwachsen der Pflanzen kann nicht übernommen werden, da die richtige Behandlung der Pflanzen ab Gefahrenübergang außerhalb des Einflussbereiches der WfbM liegt.
  2. Eine Gewähr für Sortenechtheit wird nur auf ausdrückliches Verlangen übernommen. Bei den mit ® gekennzeichneten Pflanzen handelt es sich um geschützte Sorten.

§ 7 Besondere Geschäftsbedingungen für die Mikroverfilmung

  1. Für den Bereich der Mikroverfilmung gelten die folgenden besonderen zusätzlichen Geschäftsbedingungen, die im Kollisionsfall den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgehen:
  2. Der Kunde stellt sicher, dass sich das zur Mikroverfilmung an die WfbM übergebene Material in einem gesundheitlich unbedenklichen Zustand befindet.
  3. Stellt sich während der Verarbeitung heraus, dass sich das Material nicht in einem vertragsgerechten oder aber in einem gesundheitsgefährdenden Zustand befindet, behält sich die WfbM eine Nachkalkulation und eine entsprechende Nachberechnung vor.
  4. Der Kunde übernimmt die Haftung dafür, dass die WfbM mit der Auftragsdurchführung keine Eigentums- Urheber- und Vervielfältigungsrechte Dritter verletzen.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, die WfbM gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus der Verletzung von Urheberrechten, von Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schadlos zu halten. Der Kunde hat die WfbM insoweit auf erstes Anfordern freizustellen.

§ 8 Haftungsbeschränkung

  1. Die Haftung der WfbM für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Übernahme einer Garantie, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Ansprüchen wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Ersatz von Verzugsschäden (286 BGB). Insoweit haftet die WfbM für jeden Grad des Verschuldens.
  2. Soweit der WfbM weder grob fahrlässiges noch vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, beschränkt sich die Haftung der WfbM auf den nach der Art der Ware/des Werkes/der Dienstleistung typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der WfbM.
  3. Die Haftung im Fall des Lieferverzugs ist für jede vollendete Woche des Verzuges im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes beschränkt.
  4. In allen übrigen Fällen haftet die WfbM, wenn ein Schaden durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder durch einen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.
  5. Die Haftung nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

§ 9 Erfüllungsort - Gerichtsstand

  1. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche der Geschäftssitz der WfbM in Hattersheim. Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche ist das für Hattersheim zuständige Amts-und Landgericht. Verbrauchern gegenüber gilt dies, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  2. Der Kunde kann daneben - nach Wahl der WfbM - auch an seinem Sitz verklagt werden.

§ 10 Datenschutz und Geheimhaltung

  1. Die WfbM erhebt, speichert und nutzt die persönlichen Daten des Kunden unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ausschließlich zur Auftragsabwicklung sowie zur Information über neue Angebote. Eine Weitergabe der Daten an Dritte zu kommerziellen Zwecken ist ausgeschlossen.
  2. Falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die den WfbM im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Die Vertragssprache ist deutsch. Dieser Vertrag und die gesamte Rechtsbeziehung der Parteien unterliegen dem Gesetz der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt – soweit nicht dispositives Gesetzesrecht Anwendung findet – eine Regelung, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Lücke bzw. der Nichtigkeit einer Bestimmung.
  3. Sämtliche Nebenabreden, Vereinbarungen, Zusicherungen und nachträgliche Vertragsänderungen, sowie Änderungen dieser Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich niedergelegt werden. Ein Verzicht auf das
    Schriftformerfordernis muss ebenfalls schriftlich niedergelegt werden.

    (Stand: 02.09.2011)

 

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EVIM Gemeinnützige Behindertenhilfe GmbH

Geschäftsführerin

Renate Pfautsch
Tel.: 0611 99009-48
Fax: 0611 99009-47

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