Im Rahmen der Vortragsreihe „Redezeit für Angehörige“ informiert Rechtsanwalt Thomas Stein über „Heimrecht und Heimkosten – wer muss was leisten und zahlen?“ Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 12. April von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr im Altenpflegeheim „Haus Welterswald“, Auf der Hub 2, 56459 Weltersburg (Zufahrt über Girkenroth) statt. Veranstalter ist das Netzwerk für das Alter – Hoher Westerwald. Es wird von Sybille Stuart – Beratungs- und Koordinierungsstelle von EVIM Ambulant Westerburg koordiniert.
Das Netzwerk ist ein Zusammenschluss aus Mitgliedern der Verbandsgemeinden Westerburg, Rennerod und Bad Marienberg und möchte für diese drei Regionen rund um das Alter Bürger informieren. Einmal im Monat bietet das „Netzwerk für das Alter – Hoher Westerwald“ einen Vortrag an. Eingeladen sind nicht nur pflegende Angehörige, sondern auch interessierte Menschen. Der Vortrag ist kostenlos.
Rechtsanwalt Stein hat seine Kanzlei in Limburg. Er ist Fachanwalt für Erbrecht und für Familienrecht mit einem Tätigkeitsschwerpunkt im Seniorenrecht. Als Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Seniorenrecht ist er dort Referatsleiter „Wohnen im Alter“.
Der Referent wird an diesem Nachmittag einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen des seit 2010 geltenden Heimrechtes geben, dabei wird er Einzelfälle aus der Rechtsprechung zum Heimrecht und ins besondere auch zum Heimvertragsrecht vorstellen. Für Angehörige ist natürlich von besonderem Interesse, welche Leistungen werden vom Heimträger angeboten, welche Entgeltregelungen sind vorgesehen - dies interessiert insbesondere diejenigen Kinder als Angehörige, die in der Gefahr stehen, Elternunterhalt zahlen zu müssen.
Des Weiteren geht er unter anderem auf die Fragen ein, welche Kündigungsregelungen gibt es für beide Seiten, welche Haftungsbeschränkungen sind zugunsten des Heimträgers vorgesehen und wie sehen die Regelungen für die Verwahrung der Vermögensgegenstände der Heimbewohner aus? Schließlich wollen die meisten Angehörigen ihre Heimbewohner gut aufgehoben wissen, sollten aber auch darauf vorbereitet sei, was bei Vertragsstörungen, gleich von welcher Seite, zu beachten und zu bedenken ist und wann im Extremfall ein Heimwechsel in Erwägung gezogen werden muss. Es wird die Möglichkeit eingeräumt, sowohl während des Vortrages oder nachher mit Fragen auf individuellen Situationen einzugehen.
An diesem Nachmittag besteht die Möglichkeit, sich die Pflegeeinrichtung anzusehen sowie die kostenlosen Betreuung eines dementiell veränderten Angehörigen.
Über eine telefonische Voranmeldung zwecks Raumplanung freut sich Netzwerkmitglied und Einrichtungsleitung Christina Hoffmann unter der Tel. Nr. 06435-2625 im „Haus Welterswald“.