Social Media Guidelines

Die Guidelines wurden unter Vorsitz des EVIM Vorstandsvorsitzenden von Mitarbeiter/innen verschiedener Geschäftsbereiche entwickelt. Leitidee war, mit den Guidelines positive und förderliche Impulse zu setzen, um den Umgang mit Sozialen Netzwerken als Chance zu sehen.


1. WELCHE BEDEUTUNG HABEN SOZIALE NETZWERKE FÜR EVIM?
Soziale Netzwerke sind offene Informations- und Kommunikationsplattformen, die allen Menschen Zugang bieten, die über die technischen Voraussetzungen verfügen. 

Soziale Netzwerke ermöglichen, dass jede veröffentlichte Information/Beitrag/Kommentar/Meinung und jedes Bildmotiv sofort weltweit zur Verfügung steht, angeschaut, gelesen, archiviert und weitergeleitet werden kann. 

EVIM sieht in den sozialen Netzwerken Chancen und Möglichkeiten mit unterschiedlichsten Zielgruppen/Anspruchgruppen in Kontakt zu kommen. 

EVIM will mit den vorliegenden Guidelines allen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Orientierung im Umgang mit sozialen Netzwerken bieten. Sie sollen eine Unterstützung und Hilfe sein, die Kommunikation in den Sozialen Netzwerken verantwortungsbewusst und zum Wohl des Unternehmens, der Mitarbeitenden, der Kooperationspartner, der Förderer, der Kund/innen und ihrer Angehörigen zu gestalten und sie als Ressource für eine gelingende Kommunikation wahrzunehmen und zu nutzen. 


2. AUF WELCHEN GRUNDLAGEN KOMMUNIZIEREN WIR WO?
Wir kommunizieren in allen Sozialen Netzwerken, die rechtsstaatlich sind und ein positives Menschenbild zum Inhalt haben. Für die Kommunikation in Sozialen Netzwerken gelten:

  • das EVIM Mission Statement „Wir sind da, wo Menschen uns brauchen“
  • das EVIM Leitbild:
  1. Wir nehmen jeden Einzelnen als Geschöpf Gottes wahr und begleiten Menschen auf der Grundlage eines christlichen Selbstverständnisses.
  2. Wir stellen uns mit unserem Glauben und unserer Kompetenz in den Dienst an Menschen, insbesondere an Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderungen und Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
  3. Wir fördern und stärken den einzelnen Menschen in dem, was er für ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben braucht. Wir treten ein für die Würde und den Schutz des Lebens.
  4. Wir orientieren uns an der Lebenswirklichkeit des einzelnen Menschen und bieten individuelle Hilfe an.
  5. Wir vermitteln Hilfen, wo wir selbst an Grenzen kommen.
  6. Wir schaffen vielfältige Möglichkeiten zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
  7. Wir entwickeln unser fachliches Profil stetig weiter und geben dem Leben und Arbeiten dadurch neue Impulse. Unsere Arbeit gestalten wir transparent und nachvollziehbar und gehen mit allen vorhandenen Ressourcen verantwortungsvoll um.
  8. Wir pflegen eine Unternehmenskultur, die von gegenseitiger Achtung getragen ist. Wir gestalten miteinander Lebensräume, die Identifikation und Entwicklung gleichermaßen ermöglichen. Wir haben – unabhängig von den Organisationsformen – eine gemeinsame Identität und stellen einen Erfahrungsaustausch zwischen unseren Arbeitsfeldern sicher.
  9. Wir gehen in unserer Arbeit einen zielorientierten Weg – um Gottes Menschen willen!
  • die EVIM Datenschutzrichtlinien


3. WER KOMMUNIZIERT?
Die Mitarbeiter/innen der Kerngruppe Soziale Netzwerke (Administratoren) kommunizieren im Auftrag von Vorstand und Geschäftsführung in ihrer Dienstzeit. In der Kerngruppe sind neben dem Vorstand und den Geschäftsführungen/Fachbereichsleitung weitere Mitarbeiter/innen je Geschäftsbereich/Fachbereich/Referat Freiwilliges Engagement vertreten sowie die Stabsstellen Kommunikation und Medienarbeit sowie Fundraising. 

Aufgaben der Kerngruppe sind: 

  • Monitoring
  • Kommunikation
  • Moderation

Die Nutzung Sozialer Medien ist für EVIM stets ein Lernprozess mit Beobachten, Ausprobieren und Anpassen. Diesen Prozess fördern wir durch konstruktives, internes Feedback und in kollegialer Beratung. 

Alle anderen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen sind ebenfalls eingeladen, die Sozialen Netzwerke zu besuchen, eigenständig zu posten und EVIM in Sozialen Netzwerken mit bekannt zu machen. Die jeweils geltenden Bestimmungen zur privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz sind dabei zu beachten.


4. ZUGEHÖRIGKEIT
Zu beachten ist: je mehr man sich im Umfeld von EVIM positioniert, desto mehr muss man alle Äußerungen abwägen. Dies gilt insbesondere für parteienpolitische Äußerungen. Weicht die persönliche Meinung von der des Unternehmens ab, muss diese als persönliche Meinung gekennzeichnet sein. 


5. WIE KOMMUNIZIEREN WIR?
Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin sollte sich nach bestem Wissen und Gewissen bemühen, EVIM gut zu repräsentieren und sich immer bewusst machen, dass Äußerungen, die abgeschickt werden, nicht mehr unter persönlicher Kontrolle sind. Prüfen Sie zuvor die Sicherheitseinstellungen in den Sozialen Netzwerken, bei denen man einstellen kann, wer die Posts lesen kann und wer nicht. In den Beiträgen (wie zum Beispiel Podcasts, Videos etc.) achten wir insbesondere darauf, dass keine persönlichen Daten, wie Adressen oder familiäre Hintergründe, traumatische Erlebnisse, private Daten preisgeben werden, um die Protagonist:innen, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schützen.


5.1. NETIQUETTE
Behandeln Sie andere Menschen so, wie Sie selbst behandelt werden möchten. Wer beim Schreiben eines Posts bereits ‚Bauchschmerzen’ oder ein mulmiges Gefühl hat, sollte auf den Post besser verzichten. 

Grundsätzliches in der alltäglichen Kommunikation gilt auch in Sozialen Netzwerken:

  • professionell sein
  • freundlich und respektvoll sein
  • authentisch sein
  • sachlich bleiben auch in der Kritik
  • relevante Äußerungen posten
  • sich nicht provozieren lassen
  • Diskussionen nicht anheizen
  • Zitate kenntlich machen (Quelle)
  • Links zu relevanten Inhalten können gerne mit eingefügt werden


5.2. WIE SPRECHEN WIR ANDERE AN?
Je nach Kontext sind Du/Sie-Formen möglich.


5.3. WIE BENENNEN WIR UNS ALS ABSENDER?
Sprechen die Administratoren im Auftrag des Unternehmens, nutzen sie das EVIM Logo, im Wording sprechen sie von ‚EVIM’ als Handlungsträger (EVIM will... EVIM zeigt... die Einrichtung XY will.....der Bereich XY zeigt......das Projekt XY möchte.......’) und kennzeichnen ihre Posts persönlich mit Vor- und Zunamen. 

Kommentieren wir Posts, stellen wir den persönlichen Bezug her, in dem wir Vor- und Zunamen benennen und möglicherweise ein Portraitfoto einfügen. Im Wording: ‚Ich’-Form. 

Wer im Namen einer Gruppe kommuniziert, stellt den persönlichen Bezug zu sich als Sprecher/in her. Im Wording: ‚Im Namen des Bereiches, der Arbeitsgruppe etc.’ unter Angabe des Vor- und Zunamens und möglicherweise eines Portraitfotos.’


5.4. WANN SIND WIR VERBINDLICH ERREICHBAR?
Da wir unsere Kommunikation zuverlässig und transparent gestalten möchten, informieren wir über die Zeiten, in denen wir von Seiten des Unternehmens erreichbar sind: montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr. Kommentare oder Anfragen der User beantworten wir gerne zum nächstmöglichen Zeitpunkt.


5.5. URHEBERRECHT UND RECHT AM EIGENEN BILD
Wenn es um die Verwendung von Beiträgen anderer geht ist das Urheberrecht zu beachten. Gleiches gilt für die Verwendung von Fotos, Videos und Filmen. Die Verfahrensweise zur Freigabe von Fotos von EVIM gilt auch in Sozialen Netzwerken (Recht am eigenen Bild). Eine Ausnahmeregelung gilt nur für Fotos von größeren Personengruppen bei öffentlichen Veranstaltungen (Gottesdienste und andere offizielle Veranstaltungen).


5.6. WIE GEHEN WIR MIT EXTERNEN INHALTEN UM?
Interessante, fachbezogene Inhalte/Beiträge anderer Organisationen und Vereine außerhalb des eigenen Unternehmens können weitergegeben und/oder mit einem Kommentar empfohlen werden. Hierfür gibt es die Funktion retweet oder ‚teilen’.


6. WO VERÖFFENTLICHEN WIR DIE EVIM SOCIAL MEDIA GUIDELINES?
Die EVIM Social Media Guidelines werden auf der Website veröffentlicht und machen transparent, wie EVIM sich zur Kommunikation in den Sozialen Netzwerken positioniert.


7. WAS PASSIERT, WENN DIE EVIM SOCIAL MEDIA GUIDELINES VERLETZT WERDEN?
Die EVIM Social Media Guidelines gründen sich auf die unter Punkt 2 genannten Dokumente, deren Einhaltung arbeitsrechtlich geregelt ist.


8. DAUER
Die Social Media Guidelines sind Handlungsrichtlinien. Sie sind - wie die Sozialen Netzwerke auch - ständig Veränderungsprozessen unterworfen. Deshalb sind sie immer wieder zu überprüfen und weiter zu entwickeln. 

Kontakt: Heide Künanz, EVIM Medienarbeit und Kommunikation
Mail: heide.kuenanz@evim.de
Telefon: +49 611 99009 33