EVIM Ambulanter Dienst
Unser Pflegeleitbild und unsere Qualitätsstandards garantieren fachliche, liebevolle Pflege und Betreuung.
Das bietet EVIM Ambulanter Dienst
Vielfältige ambulante Leistungen
Damit Sie in Ihrem gewohnten Umfeld weiter selbstbestimmt leben können, unterstützen wir Sie punktgenau da, wo Ihr Bedarf besteht. Die Leistungen in der Grund- und Behandlungspflege werden bei uns ausschließlich von Pflegefachkräften übernommen! Wir sind Vertragspartner aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen.
Pflegeberatung - individuell und professionell
Wir führen bei Ihnen zu Hause Beratungsgespräche nach §37, 3 SGB XI durch und informieren Sie zum Beispiel über Hilfsmittel und über Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern können. Wir beziehen die Menschen, die Ihnen nahe stehen, nach Möglichkeit mit ein.
Bestens vernetzt in unserer Region
Eine enge Zusammenarbeit verbindet uns mit den Pflegestützpunkten im Westerwaldkreis durch unser Engagement in den BeKo’s - Beratungs- und Koordinierungsstellen - im Westerwaldkreis. Darüber hinaus kooperieren wir mit allen an Ihrer Behandlung Beteiligten, wie zum Beispiel Fachärzt:innen, Therapeut:innen, Apotheken und Krankenhäuser.
Steckbrief
- Pflegeberatung
- 24-Stunden-Rufbereitschaft
- Grund- und Behandlungspflege
- Hauswirtschaftliche Leistungen
- Menüservice "Essen auf Rädern"
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen
KONTAKT UND ANSPRECHPARTNER
EVIM Ambulant Westerwald
Ambulanter Dienst
Steilgasse 3
56477 Rennerod
Ansprechpartner
Eva Dräger
Pflegedienstleiterin
Tel.: +49 2664 25245 25
Fax: +49 2664 25245 98
E-Mail senden
Tel.: Mobil: +49 172 6574463
Ihre Chance bei EVIM
Quereinstieg als Pflegefachfrau/Pflegefachmann?
Sie suchen nach einer neuen, erfüllenden beruflichen Perspektive? Dann steigen Sie um und werden Pflegefachfrau/Pflegefachmann! Für Quereinsteiger:innen ist der Beruf wie gemacht. Nehmen Sie Ihr Herz in die Hand und nutzen Sie unsere Informations- und Beratungsangebote.
Zur Infoseite für Quereinsteiger
Informationen zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ab 2017
Informationen zum Pflegebedüftigkeitsbegriff und den Pflegegraden seit 1.1.2017 finden Sie hier.