Ambulante Hilfen Mainz

Ambulant Mainz 0-26 Jahre
§ 18 § 27 § 30 § 31 § 34 § 35 § 35a § 41

Die Ambulanten Hilfen Mainz sind ein Angebot für Kinder, Jugendliche und ihre Familien im Stadtbereich Mainz und Umgebung. Die Räumlichkeiten befinden sich in zentraler Lage der Mainzer Innenstadt und sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. 
Die Inanspruchnahme dieser Hilfen richtet sich nach dem Bedarf der Zielgruppe und den damit verbundenen Anfragen durch das Jugendamt. Im Mittelpunkt stehen immer der Schutz und die Bedürfnisse der jungen Menschen.

Kontakt & Ansprechperson
Sonja Pfleger
Regionalleitung Mainz
T +49 152 09821982
Ambulante Hilfen Mainz
Schusterstraße 15
55116 Mainz

Das ist uns wichtig

Die Betreuungsform Ambulante Hilfen Mainz richtet sich je nach Bedarf entweder an einzelne Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 0-26 Jahren oder an das gesamte Familiensystem. Die jungen Menschen und Familien werden darin unterstützt, ihre Probleme zu erkennen und zu lösen sowie Handlungsstrategien für ein eigenverantwortliches Leben zu entwickeln und umzusetzen. Die Hilfe ist bedarfsgerecht, ressourcen- und sozialraumorientiert.

Die Ambulanten Hilfen Mainz verstehen sich als flexibles Hilfsangebot, das für individuelle Bedarfe möglichst individuelle Lösungen anbieten will und dabei die Palette ambulanter Hilfen nach dem SGB VIII nutzt. Hierzu gehören Maßnahmen wie begleiteter Umgang gemäß §18 SGB VIII, Erziehungsbeistandschaft gemäß §30 SGB VIII, sozialpädagogische Familienhilfe gemäß §31 SGB VIII, Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII und betreutes Einzelwohnen gemäß § 34 und § 41 SGB VIII.

Das ist unser Profil

  • Verselbstständigung und Autonomieentwicklung
  • Umgang mit Konflikten erlernen
  • Stärkung des Selbstwertes und Selbstbewusstseins
  • Erfahrung von Selbstwirksamkeit
  • Stärkung von Erziehungskompetenzen
  • Training von Selbst- und Fremdwahrnehmung
  • Integration in die Gesellschaft
  • Perspektivenentwicklung
  • Sozialraumorientiertes Arbeiten
  • Alltagsstruktur erarbeiten
Die Aufnahme erfolgt auf Veranlassung des zuständigen Jugendamtes.

Offene Stellen in dieser Einrichtung

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