Aktionsbündnis Kindeswohl in Hessen gegründet
22 Institutionen und Sozialunternehmen setzen sich für eine bessere Kinder- und Jugendhilfe ein
Die Lage in der ambulanten und stationären Betreuung von Kindern und Jugendlichen ist prekär. So sehen es 22 Unternehmen, Stiftungen und Vereine in Hessen. Sie haben sich jetzt zu einem Aktionsbündnis „Kindeswohl in Hessen“ zusammengeschlossen und setzen sich für eine bessere Versorgung der jüngsten Menschen im Bundesland ein. Fünf Kernforderungen stehen dabei im Mittelpunkt.
Die Bedarfe in der hessischen Kinder- und Jugendhilfe sind groß und stetig gewachsen:
„Immer komplexere Herausforderungen treffen auf immer weniger fachliches Personal in der Kinder- und Jugendhilfe. Rund 95.000 junge Menschen sind laut Statistischem Landesamt ambulant wie stationär in Hessen betroffen. Die Sozialleistungen werden zu Lasten des jüngsten Teils der Bevölkerung gekürzt. Wir müssen handeln und haben deshalb ein Aktionsbündnis gegründet“, erläutert Klaus Friedrich, Geschäftsführer der EVIM in Wiesbaden, einer der drei Sprecher des Aktionsbündnis Kindeswohl in Hessen.
Das Aktionsbündnis Kindeswohl in Hessen setzt sich aus Sozialunternehmen, Stiftungen und Vereinen zusammen, allesamt Träger*innen von Leistungen der Hilfen zur Erziehung. Das Aktionsbündnis hat folgende Mitglieder:
Albert-Schweitzer-Kinderdorf Hessen e. V., Caritasverband Frankfurt e. V., Diakonie Hessen e. V., Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Hessen e. V., Evangelische Stiftung Arnsburg, Evangelischer Verein für Kinder- und Jugendhilfe Rhein-Main e.V., EVIM gGmbH, Evenius Sonnenstraße GmbH, Haus am Kirschberg - Hilfe für das verlassene Kind e. V., Haus Hohensolms gGmbH, Hephata Hessisches Diakoniezentrum e. V., IB Südwest gGmbH, Mission Leben gGmbH, Pädagogische Perspektiven e. V., Reinhard von den Velden’sche Stiftung - Kinderheimat Reinhardshof, Schottener Soziale Dienste gGmbH, St. Elisabeth-Verein e. V., Stiftung Kurhessisches Diakonissenhaus Kassel, Stiftung Nieder-Ramstädter Diakonie, Theresien Kinder- und Jugendhilfe und St. Josephshaus e.V., Verein zur Unterstützung von Mädchen* in Not e. V., Verein für Jugendhilfen Leppermühle e. V.
„In zwei Treffen haben wir schnell Einigkeit erzielt. Wir haben fünf Kernforderungen formuliert. Ihre Umsetzung würden die Lage der Kinder- und Jugendbetreuung nachhaltig verbessern“, erläutert Christian Scharfe, Fachreferent für das Albert-Schweitzer-Kinderdorf Hessen e. V., ebenfalls Sprecher des Aktionsbündnisses.
Die Forderungen lauten:
Gemeinsame Verantwortung für das Kindeswohl in Hessen. Öffentliche und freie Träger*innen können nach Meinung des Aktionsbündnisses Hilfen zur Erziehung nur gemeinsam wirksam und qualitativ hochwertig gestalten. Zielführend zur Verbesserung der Lage ist ein über die sog. AG 78 und die Jugendhilfeausschüsse organisierter regelmäßiger Dialog unter Expertinnen und Experten über die Grundsätze guter Hilfen zur Erziehung. Nur die Fachlichkeit auf Augenhöhe garantiert, dass die nötigen Qualitätsstandards diskutiert und verbindlich geregelt werden. Die Vorgaben des Paragrafen 80 im Sozialgesetzbuch müssen konsequent umgesetzt werden, sagt das Bündnis. Hier geht es u. a. um den Bestand der Einrichtungen, die Berücksichtigung der Bedarfe der jungen Menschen und den Katalog der Jugendhilfeleistungen.
Zwei Fachkräfte in Doppeldiensten. In stationären Wohngruppen fordert das Aktionsbündnis Kindeswohl in Hessen die Gewährung von Doppeldiensten von pädagogischen Fachkräften in den Kernarbeitszeiten als verbindlichen Mindeststandard. Rufbereitschaften müssen vergütet, Nachtbereitschaften als Dienstzeiten anerkannt und Krankheitstage, Urlaub, Fortbildung und weitere Ausfallzeiten bei der Personalbemessung realistisch berücksichtigt werden. Gruppenleitungen sollten für Leitungs-, Koordinations- und Qualitätsaufgaben angemessen von der Regelbetreuung freigestellt werden.
Passgenaue Hilfen. Diese Forderung beinhaltet die Option der Sorgeberechtigten, mit den zuständigen Mitarbeitende des Jugendamtes die passende Einrichtung für das betroffene Kind auswählen zu dürfen und unter Umständen Einrichtungen auch abzulehnen. Zugleich sollen die Hilfen zur Prävention als „Intervention vor der Intervention“ gestärkt werden. Das schließt die konsequentere und frühzeitiger Ansprache der Eltern ein, fordert das Aktionsbündnis Kindeswohl in Hessen.
Ambulante Hilfen. Auf Grundlage eines landesweit verbindlichen Rahmens sind qualitative und quantitative Standards für die ambulanten Hilfen zur Erziehung in Hessen zu formulieren. Diese Standards müssen in eine Rahmenvereinbarung überführt werden, die Leistungsumfang, Fachlichkeit des eingesetzten Personals, Finanzierung und Konfliktlösungsverfahren verbindlich regelt.
Gleiche Voraussetzungen für Bildung und Teilhabe. Die Gleichbehandlung aller Kinder und Jugendlichen in den Hilfen zur Erziehung ist durch vergleichbare Zugangswege, Leistungen und Angebote sicherzustellen. Die in den Nebenleistungen benannten Leistungen und Geldbeträge sind verbindlich, objektiv und fortlaufend festzulegen, lautet die fünfte Kernforderung des Aktionsbündnisses Kindeswohl in Hessen.
„Wir haben lösungsorientierte Vorschläge in unserem Aktionsbündnis erarbeitet, wollen diese nun konsequent den kommunalen politischen Entscheidungsgremien präsentieren und setzen auch auf eine höhere Sichtbarkeit des Themas in der allgemeinen Öffentlichkeit“, ergänzt Dr. Felix Blaser, Vorstand der Stiftung Arnsburg, ebenfalls Sprecher des Aktionsbündnisses. Auch der Kontakt auf bundespolitischer Ebene wird gesucht. Ein parlamentarischer Abend im Deutschen Bundestag in Zusammenarbeit mit dem Aktionsbündnis Kindeswohl in Schleswig-Holstein und der Schirmherrschaft von zwei SPD-Bundestagsabgeordneten aus den Kreisen Nordfriesland und Lahn-Dill ist am 24. November 2026 geplant.
AKTIONSBÜNDNIS KINDESWOHL IN HESSEN
Sprecher: Dr. Felix Blaser | Klaus Friedrich | Christian Scharfe
Am Rühling 30 | 35663 Lahnau-Atzbach
+49 179 2209877 | kontakt@kindeswohl-hessen.de
Mehr Infos auf www.kindeswohl-hessen.de