Jugendwohngemeinschaft JWG Gonsenheim, Training eigenständiges Leben

Stationär Mainz 17-21 Jahre
§ 27 § 34 § 35a § 41 § 42

Die Verselbstständigungswohngruppe JWG Gonsenheim, Training eigenständiges Leben bietet, in zwei freistehenden Einfamilienhäusern, umgeben von einem Garten, fünf jungen Menschen ab 17 Jahren eine sichere Unterkunft. Der Standort der Wohngruppe ist gekennzeichnet durch eine gute Infrastruktur mit Einkaufsmöglichkeiten, einer sehr guten öffentlichen Verkehrsanbindung, dem Gonsenheimer Wald sowie weiteren Freizeitmöglichkeiten.

Kontakt & Ansprechperson
Sonja Pfleger
Regionalleitung Mainz
T +49 152 09821982
Jugendwohngemeinschaft JWG Gonsenheim, Training eigenständiges Leben
Parsevalstraße 27
55122 Mainz

Das ist uns wichtig

Gemeinsam entwickeln wir einen alternativen Weg in die selbstbestimmte Lebensführung. Im Mittelpunkt stehen die Bedürfnisse und Wünsche der jungen Erwachsenen. Unser Angebot gestaltet sich flexibel und orientiert sich am Unterstützungsbedarf des Einzelnen. Auf Grundlage der Hilfeplanung werden, in Zusammenarbeit mit den jungen Menschen, individuelle Konzepte erarbeitet, mit dem vorrangigen Ziel, die Eigenständigkeit und persönliche Entwicklung zu fördern.

 

Die Voraussetzung, um in der JWG Gonsenheim zu leben, ist die Bereitschaft zur Mitarbeit, ein ausreichendes Maß an Zuverlässigkeit und die Akzeptanz der Maßnahme. Wir sind regelmäßig, aber nicht rund um die Uhr, (persönlich) anwesend. Unter der Woche nachts sowie an Wochenenden und Feiertagen sind wir entweder im Haus oder jederzeit zuverlässig telefonisch erreichbar.

Das ist unser Profil

Wir beraten und/oder begleiten junge Erwachsene bei ihren eigenen Themen zum Aufbau von Kompetenzen einer selbstständigen Lebensführung.

 

Unser Handeln ist geprägt von

  • Wertschätzung, Anerkennung und der Hilfe zur Selbsthilfe
  • Transparenz und dem gemeinsamen Arbeiten auf Augenhöhe
  • Begleitung bis hin zur Beratung
  • Vertrauensvollem Beziehungsaufbau
  • Kontinuierlichem und verlässlichem Beziehungsangebot
Die Aufnahme erfolgt auf Veranlassung des zuständigen Jugendamtes.