Mädchenwohngruppe Rheinhessen

Stationär Kreis Mainz-Bingen 12-17 Jahre
§ 27 § 34 § 35 § 35a § 41

Das Betreuungs- und Wohnangebot mit derzeit sechs Plätzen und einem Not-/Inobhutnahme-Platz richtet sich an junge Frauen im Alter ab zwölf Jahren und bietet eine nicht ausgrenzende bedarfsorientiere Pädagogik.

Gemeinsam leben die Mädchen unter einem Dach in eigenen Zimmern und werden an 365 Tagen im Jahr Tag und Nacht durch ein Team Pädagogischer Fachkräfte unterstützt.

Kontakt & Ansprechperson
Sven Schäfer
Regionalleitung Kreis Mainz-Bingen | Bad Kreuznach
T +49 176 43546759
Mädchenwohngruppe Rheinhessen
Bahnhofstraße 21
55576 Sprendlingen

Das ist uns wichtig

Wir bieten den Mädchen eine sichere Unterkunft, Schutz, Geborgenheit und die Sicherheit, einen Neuanfang machen zu können. Zusammen mit dem Jugendamt erstellen wir für jeden Heranwachsenden einen Hilfeplan. Ziel unserer Arbeit ist die Förderung der Eigenständigkeit und Selbstständigkeit der Bewohner, sowie ihre Verselbstständigung in eine eigene Wohnung. Neben der Unterbringung bieten wir den Jugendlichen und jungen Erwachsenen sozialpädagogische Unterstützung und Beratung. Wir fördern sie in allen Bereichen, die zur erfolgreichen Bewältigung ihres Lebens gehören.

Unsere Hilfen orientieren sich an den persönlichen Stärken und Fähigkeiten der Bewohnerinnen. Gemeinsam erörtern wir regelmäßig ihre individuellen Bedürfnisse und Ziele. 

Die Bewohnerinnen trainieren mit uns alle erforderlichen Kompetenzen für ein selbstständiges Leben. Wir unterstützen die Jugendlichen und jungen Erwachsenen auch beim Umzug in eine eigene Wohnung. Zur Stabilisierung können wir eine Nachbetreuung anbieten, damit keine weiteren Beziehungsabbrüche durch den Wechsel aus der Wohngruppe in die Außenbetreuung stattfinden.

Das bieten wir an

  • Professioneller Umgang mit Krisen und Konflikten
  • Mädchen-spezifische Themen
  • Individuelle Bedarfsanpassung
  • Lebenswelt der Mädchen im Fokus
  • Aushalten und Aushandel von Spannungen
  • Nähe und Distanz
  • Verlässliche Beziehungsarbeit
  • Einfache, nachvollziehbare Regeln
  • Rückgewinnung der Alltagsfähigkeit und Stabilisierung
  • Nach Absprache Sozialpädagogische Diagnose
Die Aufnahme erfolgt auf Veranlassung des zuständigen Jugendamtes.