Wohngruppe Haus Katharina

Stationär Wiesbaden 10-18 Jahre
§ 27 § 34 § 41 § 42

Das Angebot der Wohngruppe Haus Katharina richtet sich an acht Mädchen und junge Frauen von 12 – 18 Jahren, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können oder wollen.

Wir bieten einen sicheren Ort, an dem sich unsere Mädchen individuell entwickeln und entfalten können. Im familienanalogen Umfeld gehen wir auf die Lebenswelt und die spezifischen Belange der Mädchen ein.

Kontakt & Ansprechperson
Sandra Heppler
Regionalleitung Wiesbaden I
T +49 611 504007 22
Wohngruppe Haus Katharina
Am Schlosspark 75
65203 Wiesbaden

Das ist uns wichtig

Der pädagogische Alltag orientiert sich an den komplexen und vielschichtigen Themen der Mädchen. Wir vermitteln Stabilität und Alltagsstruktur und fördern eine geschlechts- und altersspezifische Entwicklung. Zudem ermutigen und begleiten wir die Mädchen ihre Alltagsbewältigung zuversichtlich anzugehen.

Wir unterstützen sie dabei

  • Eine eigenständige und geschlechtsneutrale Identität zu finden und zeigen ein breites Spektrum an Zukunftsperspektiven
  • Individuelle persönliche und berufliche Perspektiven zu entwickeln
  • Selbstbewusstsein und der Eigenverantwortung zu stärken
  • Schul- oder Ausbildungsbesuche sicherzustellen und zu stabilisieren
  • In der Gemeinschaft zu leben und lernen
  • Alltagspraktische Fähigkeiten einzuüben sowie die Kommunikations- und Konfliktlösungsstrategien zu entwickeln
  • Familiäre Fähigkeiten und vorhandener Stärken wiederzuentdecken und im pädagogischen Alltag zu nutzen
  • Beziehungen zur Familie aufrecht zu erhalten, zu stabilisieren und (je nach Ressourcen aller Beteiligten, Alter und Entwicklung der Mädchen) zu intensivieren

Das ist unser Profil

  • Anregung von Bildungsprozessen der Mädchenrolle
  • Erarbeitung individueller Handlungsstrategien
  • Aufarbeitung traumatischer Erfahrungen
  • Auffangen und Stabilisieren emotionaler Instabilität
  • Stärkung des Selbstbewusstseins und der Autonomie durch mädchenspezifische Arbeit
  • Anregung von Heilungsprozessen
Die Aufnahme erfolgt auf Veranlassung des zuständigen Jugendamtes.